Aufenthaltstitel

Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG: Haftung, Dauer und Risiken

Was Sie als Verpflichtungsgeber unterschreiben: Haftungsumfang, fünf Jahre ab Einreise, Bonitätsprüfung, Unterlagen und Folgen, wenn Ihr Gast in Deutschland bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite gedacht ist
  • Was ist eine Verpflichtungserklärung? Rechtsgrundlage §§ 66–68 AufenthG
  • Welche Kosten Sie übernehmen (§ 68 Abs. 1 AufenthG)
  • Dauer der Verpflichtungserklärung: fünf Jahre ab Einreise
  • Humanitärer Aufenthaltstitel und Schutzstatus beenden die Haftung nicht (§ 68 Abs. 1 S. 4)

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