Aufenthaltstitel

Zweckwechsel des Aufenthaltstitels: Wege, Voraussetzungen, Sperren

Aufenthaltszweck in Deutschland wechseln: Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4, Inlandsantrag nach § 39 AufenthV, typische Wege vom Studium in den Beruf und gesetzliche Sperren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite gedacht ist
  • Grundsatz: Jeder Aufenthaltszweck hat eigene Voraussetzungen
  • Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG: rechtzeitig beantragen
  • Ab wann darf die neue Beschäftigung beginnen? (§ 81 Abs. 5a AufenthG)
  • Titel ohne Visumverfahren: die Fälle des § 39 AufenthV

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