Duldung

Arbeiten mit Duldung: Arbeitserlaubnis, Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung

Wann Geduldete arbeiten dürfen, wann die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss, welche Voraussetzungen für §§ 60c und 60d gelten und was Arbeitgeber prüfen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite gedacht ist
  • Duldung und Arbeitserlaubnis: ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde keine Erwerbstätigkeit
  • Beschäftigungserlaubnis nach § 60a Abs. 5b AufenthG: „soll“ seit 27.02.2024
  • Beschäftigungsverbot: § 60a Abs. 6 und § 60b Abs. 5 AufenthG
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: § 32 BeschV

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