Arbeitsmigration

Arbeitgeberwechsel mit Aufenthaltstitel nach § 18a, § 18b und Blauer Karte EU

Wann Sie für den Stellenwechsel eine Erlaubnis der Ausländerbehörde brauchen, was bei der Blauen Karte im ersten Jahr gilt und welche Meldefristen Sie einhalten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite gedacht ist
  • Grundsatz: Der Aufenthaltstitel ist an die Beschäftigung gebunden (§ 4a Abs. 3 AufenthG)
  • Nebenbestimmungen lesen und richtig verstehen
  • Keine Erlaubnis erforderlich: Betriebsübergang und Rechtsformwechsel
  • Arbeitgeberwechsel bei § 18a und § 18b AufenthG

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