Aufenthaltstitel

Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO: Wenn die Ausländerbehörde nicht entscheidet

Was Sie tun können, wenn Behörde oder Botschaft monatelang nicht entscheidet: Sachstandsanfrage, Beschwerde, Klage nach drei Monaten und Schutz durch die Fiktionswirkung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite gedacht ist
  • Stufenplan: von der Sachstandsanfrage bis zur Klage
  • Rechtsgrundlage: Was § 75 VwGO regelt
  • Schritt 1: die Sachstandsanfrage
  • Schritt 2: Erinnerung mit Fristsetzung

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