Abschiebung

Ausweisung nach §§ 53–55 AufenthG: Voraussetzungen, Folgen, Rechtsschutz

Wie die Ausländerbehörde Ausweisungs- und Bleibeinteresse abwägt, ab welcher Strafe eine Ausweisung droht, was mit Ihrem Titel geschieht und wie Sie Anhörung und Klage angehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite gedacht ist
  • Ausweisung und Abschiebung: der Unterschied
  • Die Interessenabwägung nach § 53 AufenthG
  • Ausweisungsinteresse: welche Verurteilungen und Verstöße zählen (§ 54)
  • Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse (§ 54 Abs. 1)

Individuelle Einschätzung benötigt?

Erhalten Sie eine Analyse Ihrer Einwanderungssituation

Beratung

Verwandte Materialien

WhatsAppViberTelegramEmail