Daueraufenthalt

Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG: Voraussetzungen, Fristen und Unterschiede

Wer Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU hat, wie § 9b die fünf Jahre berechnet, was § 9c zur Altersvorsorge verlangt und wann der Titel erlischt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite gedacht ist
  • Was ist der Daueraufenthalt-EU? Ein unbefristeter Titel mit europäischer Wirkung
  • Voraussetzungen des Daueraufenthalts-EU nach § 9a Abs. 2 AufenthG
  • Lebensunterhalt und Altersvorsorge nach § 9c: Warum 60 Monate keine starre Grenze sind
  • Anrechnung der fünf Jahre nach § 9b AufenthG

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